Die Corona-Krise stellt uns in Sachen Reisen und Klassenfahrten vor eine große Herausforderung. Wir suchen nach Antworten, nach Klarheit und Sicherheit. Kann eine Reiseversicherung in der aktuellen Situation Abhilfe schaffen?

Gleich vorneweg: eine Reiseversicherung schützt gerade bei Pandemien nicht vor allen Eventualitäten. Es ist ein Irrglaube, dass die Versicherung uns an dieser Stelle jede Sorge nehmen kann. Man muss hier genauer hinsehen: Zunächst gilt es zu klären, ob in den Bedingungen der Versicherung eine sogenannte Pandemie-Klausel enthalten ist. Die meisten Versicherungen schließen Pandemien explizit als Versicherungsgrund aus. Das bedeutet, dass z.B. eine Erkrankung vor Reiseantritt an Covid-19 kein versicherter Grund ist. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesem Fall also keine Stornogebühren. Auch die Angst vor einer möglichen Ansteckung im Urlaubsland wird von den Reiseversicherungen nicht als Rücktrittsgrund anerkannt. Die Stornokosten werden auch nicht übernommen, wenn der Reisende aufgrund eines Einreiseverbotes oder eine Quarantäne storniert.

Hat das Auswärtige Amt für ein Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. In diesem Fall ist aber in der Regel eine kostenlose Stornierung seitens des Reiseveranstalters möglich, sofern es sich um einen außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Umstand handelt.
Wozu nützt eine Reiseversicherung in Zeiten von Covid-19 dann überhaupt? Ganz allgemein lässt sich hierzu sagen, dass bei Reisen in Ländern ohne Reisewarnung der Versicherungsschutz besteht. Sollten Sie also vor der Abreise erkranken (nicht an Covid-19), so greift die Reiseversicherung und übernimmt die Stornokosten.

Kurzarbeit (z.B. wenn für die Eltern eines Schülers/einer Schülerin Kurzarbeit angemeldet wurde), ist in der Regel ein versicherter Rücktrittsgrund. Wenn Sie sich für ein Versicherungspaket inklusive Reisekrankenversicherung entschieden haben, deckt die Versicherung auch die Kosten für die Behandlung ab, falls Sie während Ihrer Reise erkranken, auch an Covid-19. Voraussetzung ist, dass Sie in ein Land reisen, für welches zum Reisezeitpunkt keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurde.
Fazit: eine Reiseversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert, sollte jedoch nicht (nur) aufgrund von Covid-19 abgeschlossen werden. Prüfen Sie vorab unbedingt die Versicherungsbedingungen. Eine Reisekrankenversicherung ist in jedem Fall sinnvoll, besonders bei Reisen außerhalb der EU.